IT Recht

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Das IT Recht – denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum 
Wäre ein Leben ohne Computer, Handys und das Internet eigentlich noch vorstellbar? Vermutlich nicht, immerhin werden bereits heute zahlreiche Aufgaben des privaten und beruflichen Alltags auf der Datenautobahn erledigt. Die Terminabsprache mit den Freunden per Chat, der Mailaustausch mit den Kollegen, das schnelle Shoppen im Onlinehandel. Mehrere Stunden verbringen die meisten Menschen durchschnittlich an jedem einzelnen Tag im Internet. Aber nicht jedem von ihnen ist bekannt, welche Verhaltensweisen dort gelten. Was im realen Leben juristisch und moralisch verwehrt ist, wird im virtuellen Raum hemmungslos ausgelebt – ein solches Vorgehen bleibt meist jedoch nicht ohne Konsequenzen.


Kein eigenständiges Rechtsgebiet 
Natürlich wäre es sinnvoll, die Verhaltensweisen im Internet ebenso wie jene im normalen Lebensalltag rechtlich einzugrenzen. Ge- und Verbote könnten dabei erstellt werden. Das IT-Recht als eigenständiges juristisches Fachgebiet existiert zwar – ein dem Strafgesetzbuch vergleichbarer Kodex ist bislang aber nicht definiert worden. Vielmehr wird hier auf bereits vorhandene Rechtsquellen zurückgegriffen. Diese setzen sich etwa aus dem Medien-, dem Marken-, dem Urheber- und dem Kaufrecht zusammen. Bestimmungen also, die im Zivilrecht längst gebräuchlich sind und die zuweilen sogar auf eine mehr als einhundertjährige Tradition blicken. Auch das Strafrecht wird in Betracht gezogen: So können im Internet ausgesprochene Beleidigungen, üble Nachreden oder Drohungen ähnlich sanktioniert werden wie im realen Leben. Wer die Datenautobahn als rechtsfreien Raum betrachtet, dürfte sich daher manch harten Konsequenzen gegenübersehen. Zumal in vorherigen Prozessen bereits erkennbar war, dass viele Richter keine Gnade walten lässt, wenn vermeintlich anonym im Internet gehetzt wird.

Nichtwissen schützt vor Strafe nicht 
Übrigens wird im IT-Recht ähnlich wie im herkömmlichen Leben nicht alleine die Tat als solche betrachtet. Immer stellt sich auch die Frage nach dem vermutlichen Täter: Wusste er, dass er ein Unrecht begeht? Handelte er absichtlich oder ohne Überzeugung? Solche Aspekte sind vor allem dann wichtig, wenn eine Urheberrechtsverletzung im Raum steht. Beispielhaft sie eine Person genannt, die in den Weiten des virtuellen Raumes ein hübsches Foto entdeckt – und das nun ohne böse Absicht bei sich auf der Webseite postet. Derartige Fälle haben in tausendfacher Ausführung die deutschen Gerichte in den vergangenen Jahren beschäftigt. Klar ist: Wer das Foto nicht selbst geschossen hat, darf es ohne Einwilligung des Fotografen nicht verwenden – anderenfalls kann neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Schadensersatzes drohen. Wer Bilder, Videos oder Wortbeiträge verwenden möchte, sollte diese daher selbst angefertigt haben. Er darf aber gleichfalls auf frei verfügbare Vorlagen zurückgreifen, die nicht durch eine Lizenz geschützt sind.

Die Domain im IT Recht 
Allerdings sind es nicht nur Fotos oder Textabsätze, die gerne einmal von fremden Leuten kopiert und als eigenes Werk ausgegeben werden. In den vergangenen rund 20 Jahren kam es häufiger vor, dass auch schamlos der Name von prominenten Personen verwendet wurde, um damit mehr Besucher auf die eigene Webseite zu locken. Wer sich etwa die Domain mit dem Namen eines Sportlers, Filmstars oder Musikers sichert, muss diese unter Umständen abgeben. Zwar gilt grundsätzlich, dass sich jeder Betreiber einer Webseite einen eigenen Namen für diese einfallen lassen kann. Ausnahmen werden indes immer dann angenommen, wenn damit die Rechte dritter Parteien verletzt werden. Auch in solchen Fällen wurden schon harte Strafzahlungen verhängt. Wer juristisch abgesichert sein möchte, geht ein derartiges Risiko also nicht ein. Gleiches gilt bei der Verwendung von Namen großer Unternehmen, Modehäuser oder bereits vorhandener und bekannter Produkte. Diese Nutzung ist untersagt.

Daten über Daten 
Zentrales Thema im IT Recht ist aber die Frage, wie mit den Tag für Tag millionenfach angesammelten Daten zu verfahren ist. Personen, die regelmäßig in Foren ihre Meinung posten, die häufiger online shoppen oder die auch den Kontakt mit Behörden und Ämtern über das Internet suchen, geben im Laufe von Monaten und Jahren erhebliche Informationen über sich preis. Das Rechtsgebiet ist daher in den letzten Jahren verstärkt um die Sicherheit solcher Daten bemüht gewesen. Wer dagegen grob verletzt, begeht eine Straftat. Das Sammeln von Adressen etwa kann sanktioniert werden, wenn diese für Werbezwecke verkauft werden sollen. Abermals gilt also: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer sich hier bewegen möchte, hat dafür die Grenzen des Zusammenlebens einzuhalten. Die Rechte und Pflichten der eigenen Person wie auch des Gegenübers sind stets zu beachten.